Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftige Geschäfte mit dem Besteller, bis sie durch neue ersetzt werden, der Besteller erkennt sie für die gesamten Geschäftsbeziehungen als für ihn verbindlich an. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. Entstehen des Vertrags, Umfang der Lieferung und Leistung

Unsere Angebote erfolgen freibleibend, der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Zahlung

3.1. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Fracht, Versicherung und Montage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

3.3. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.

3.4. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Besteller nur gegen Vorauszahlung oder Leistung einer angemessenen Sicherheit auszuführen.

3.5. Kommt der Besteller mit einer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

4. Lieferfristen

4.1. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, dass der Besteller alle die ihm obliegenden Verpflichtungen fristgerecht erfüllt, insbesondere die erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen etc. rechtzeitig beibringt. Vom Besteller gewünschte Änderungen verschieben den Liefertermin. Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung.

4.2. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbaren Umfang auch ohne vorherige Absprache berechtigt.

4.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die

Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Diese Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

4.4. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller erst dann Rechte aus Verzug geltend machen, wenn eine schriftlich geltend gemachte angemessene Nachfrist ergebnislos verstrichen ist. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

4.5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus sonstigen in seiner Sphäre liegenden Gründen verzögert, sind wir berechtigt, hierdurch uns entstehende Mehrkosten dem Besteller zu berechnen.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Die Gefahr geht auf dem Besteller über, wenn die Ware das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat.

5.2. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Bestellers, eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

5.3. Der Besteller hat die Ware bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden hin zu untersuchen und dem Frachtführer und uns etwaige Schäden oder Verluste unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Waren ( Vorbehaltsware ) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6.2. Der Besteller tritt für den Fall des im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässigen Weiterverkaufs der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Tilgung sämtlicher unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange diese Ermächtigung nicht von uns wiederrufen wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, die erfolgte Abtretung anzeigen, der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich die zur Anzeige der Abtretung und zur Einziehung der Forderungen notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.3. Erfüllt der Besteller seine Zahlungspflicht nicht spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Fälligkeit, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7. Haftung für Mängel

7.1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht fristgerechter Mängelrüge ist der Besteller mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7.2. Im Falle begründeter und fristgerecht angezeigter Mängel steht dem Besteller zunächst ausschließlich ein Nacherfüllungsanspruch zu, den wir nach unserer Wahl in Form einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfüllen. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass der Besteller sein Interesse an dem Vertrag verliert. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im zusätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.3. Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder durch sonstige außerhalb unseres Einflussbereiches liegender Gründe aufgetreten sind. Ferner erlöschen alle Mängelansprüche, wenn an der Ware ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden.

7.4. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Waren.

8. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz besteht. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht bei von uns verschuldeten Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens, ferner nicht in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Warenrücknahme

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch bestellter Ware ist ausgeschlossen. In begründeten Einzelfällen und nach vorheriger gesonderter schriftlicher Vereinbarung ist die Ware frachtfrei und auf Gefahr des Bestellers an unsere Anschrift anzuliefern. Grundsätzlich werden nur original verpackte Waren gutgeschrieben. Es wird eine Kostenpauschale von 20 % bei der Gutschriftserteilung zum Abzug gebracht. Sind zusätzliche Aufwendungen wie z.B. Instandsetzung oder Umverpackung nötig, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Nicht gängige oder überalterte Lagerware sowie Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des Bestellers.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten ist nach unserer Wahl München oder das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller oder der vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.